BW
🔑

Mietkautions-Regel

Die Regel in einem Satz

In der Schweiz darf die Mietkaution für Wohnungen gesetzlich höchstens drei Monatsmieten (netto, ohne Nebenkosten) betragen. Sie muss auf ein auf den Namen der Mieterschaft lautendes Mietkautionskonto (Sperrkonto) einbezahlt werden, wo sie verzinst wird und der Vermieterschaft nicht frei zur Verfügung steht.

Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

📐 Die Regel: Kaution max. 3 Netto-Monatsmieten

3 Monatsmieten (netto)
Obergrenze
Sperrkonto auf Mieternamen
Konto
ja, Mieterschaft zu Gute
Verzinsung
nur mit beidseitiger Zustimmung
Freigabe

Rechenbeispiel

PositionWert
Nettomiete (Beispiel)CHF 1'800/Monat
Maximale Kaution (3 Monate)CHF 5'400
KontoMietkautionskonto (Sperrkonto)
Bei AuszugRückzahlung nach Abnahme

Warum die Regel funktioniert

Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten schützt Mieterinnen und Mieter davor, dass unverhältnismässig viel Geld als Kaution gebunden wird. Die Kaution dient der Vermieterschaft als Sicherheit für allfällige Schäden oder ausstehende Zahlungen, darf aber nicht frei verwendet werden: Sie liegt auf einem Sperrkonto, das auf den Namen der Mieterschaft lautet und verzinst wird. Die Vermieterschaft kommt nur mit Zustimmung der Mieterschaft oder einem gerichtlichen Entscheid an das Geld. Das schützt die Kaution auch bei finanziellen Problemen der Vermieterschaft. Bei ordnungsgemässer Wohnungsübergabe wird die Kaution samt Zins zurückerstattet.

Wo die Regel bricht

Die Rückzahlung der Kaution ist in der Praxis oft ein Streitpunkt: Die Vermieterschaft kann sie zunächst zurückbehalten, wenn Ansprüche (Schäden, Nachzahlungen) im Raum stehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Vermieterschaft eine gewisse Frist (in der Regel ein Jahr), innert derer sie Ansprüche geltend machen muss — danach kann die Mieterschaft die Freigabe verlangen. Um Streit zu vermeiden, ist ein sauberes Übergabeprotokoll wichtig. Als Alternative zur Barkaution gibt es Mietkautionsversicherungen (man zahlt eine jährliche Prämie statt die Kaution zu hinterlegen) — diese binden zwar kein Kapital, kosten aber laufend Geld und sind unterm Strich meist teurer, weil man die Prämie nie zurückbekommt. Für die meisten ist das klassische Mietkautionskonto die günstigere Wahl, sofern man die drei Monatsmieten aufbringen kann.

📊

Umzugskosten planen

BudgetHub hilft dir, alle Umzugskosten inklusive Kaution zu planen — ohne Liquiditätsengpass beim Wohnungswechsel.

BudgetHub kostenlos starten →

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Mietkaution in der Schweiz sein?

Gesetzlich höchstens drei Monatsmieten (netto, ohne Nebenkosten). Sie muss auf ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) auf den Namen der Mieterschaft einbezahlt und verzinst werden.

Wem gehört das Geld auf dem Mietkautionskonto?

Der Mieterschaft — das Konto lautet auf ihren Namen und wird verzinst. Die Vermieterschaft kommt nur mit Zustimmung der Mieterschaft oder einem gerichtlichen Entscheid an das Geld.

Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?

Sie bindet kein Kapital, kostet aber eine laufende Prämie, die man nie zurückbekommt. Unterm Strich ist sie meist teurer als das klassische Mietkautionskonto — dieses ist günstiger, wenn man die drei Monatsmieten aufbringen kann.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

Mehr erfahren →

Verwandte Faustregeln