Reserve-vor-Kündigung-Regel
Die Faustregel vor einer selbst gewählten Kündigung ohne neue Stelle: Halte mindestens sechs Monatslöhne als Reserve bereit. Wer selbst kündigt, riskiert bei der Arbeitslosenversicherung Einstelltage (Sperrzeit) und muss die Jobsuche selbst überbrücken — die Reserve verschafft Ruhe und verhindert überstürzte Entscheidungen.
📐 Die Regel: Vor Eigenkündigung: ≥ 6 Monatslöhne Reserve
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Nettolohn (Beispiel) | CHF 6'000 |
| Reserve 6 Monate | CHF 36'000 |
| Bei Eigenkündigung | Sperrzeit möglich |
| Ideal | neue Stelle vor Kündigung sichern |
Warum die Regel funktioniert
Eine Kündigung ohne Anschlussstelle ist finanziell riskant, besonders in der Schweiz: Wer das Arbeitsverhältnis selbst auflöst, muss bei der Arbeitslosenversicherung mit Einstelltagen (einer Sperrzeit, in der kein Taggeld fliesst) rechnen — die Versicherung «bestraft» die selbst verschuldete Arbeitslosigkeit. Zudem dauert die Jobsuche oft länger als gedacht. Die Reserve-Regel schützt davor: Mit mindestens sechs Monatslöhnen auf der Seite kann man die Übergangszeit finanziell überbrücken und die Jobsuche aus einer Position der Ruhe führen, statt aus Not die nächstbeste Stelle annehmen zu müssen. Diese finanzielle Unabhängigkeit verbessert paradoxerweise auch die Verhandlungsposition und die Qualität der nächsten Stelle.
Wo die Regel bricht
Der beste Schutz ist, gar nicht erst ohne Anschlussstelle zu kündigen: Wer die neue Stelle bereits unterschrieben hat, bevor er die alte kündigt, vermeidet Sperrzeit und Einkommenslücke ganz. Das ist fast immer der klügere Weg. Die Reserve-Regel greift für die Fälle, in denen ein sofortiger Ausstieg nötig ist (untragbare Arbeitssituation, gesundheitliche Gründe, geplante Selbstständigkeit oder Auszeit). Die Höhe der nötigen Reserve hängt von der Arbeitsmarktlage im eigenen Beruf ab — in gefragten Feldern findet man schneller eine neue Stelle, in gesättigten dauert es länger, was eine grössere Reserve erfordert. Bei berechtigten Gründen für die Kündigung (etwa nachweisbare Zumutbarkeit) kann die Sperrzeit entfallen, was aber im Voraus schwer sicher einzuschätzen ist. Im Zweifel gilt: lieber grössere Reserve und die Kündigung gut vorbereiten.
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Wie viel Reserve brauche ich vor einer Kündigung?
Vor einer selbst gewählten Kündigung ohne neue Stelle mindestens sechs Monatslöhne, um die Jobsuche und eine mögliche Sperrzeit bei der Arbeitslosenversicherung zu überbrücken.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Grundsätzlich schon, aber wer selbst kündigt, riskiert Einstelltage (eine Sperrzeit ohne Taggeld), weil die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist. Bei berechtigten Gründen kann die Sperrzeit entfallen, was aber schwer im Voraus sicher ist.
Soll ich kündigen, bevor ich eine neue Stelle habe?
Nach Möglichkeit nicht — wer die neue Stelle bereits gesichert hat, vermeidet Sperrzeit und Einkommenslücke ganz. Das ist fast immer der klügere Weg. Die Reserve-Regel greift, wenn ein sofortiger Ausstieg nötig ist.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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