Scheidung (Finanzen)
Die finanzielle Auseinandersetzung bei Scheidung – Güterrecht, Vorsorgeausgleich und Unterhalt.
Definition
Bei einer Scheidung wird das Vermögen nach Güterrecht aufgeteilt, die während der Ehe geäufneten Pensionskassenguthaben werden hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich), und es kann nachehelicher sowie Kinderunterhalt geschuldet sein. Die finanziellen Folgen sind weitreichend – eine frühzeitige Übersicht über Vermögen, Vorsorge und Einkommen ist zentral.
Finanziellen Überblick verschaffen
Eine Scheidung trifft beide finanziell. Verschaffe dir früh Klarheit über das eheliche Vermögen, beide Vorsorgeguthaben (AHV-Splitting, PK-Ausgleich, 3a) und das Einkommen. Der Vorsorgeausgleich kann erhebliche Beträge verschieben. Nach der Trennung ändern sich Steuern (getrennte Veranlagung), Krankenkasse und oft die Wohnsituation. Eine nüchterne Aufstellung – idealerweise mit fachlicher Begleitung – hilft, faire und tragbare Lösungen zu finden.
Beispiel aus der Praxis
Während der Ehe angesparte PK-Guthaben beider Partner werden zusammengezählt und hälftig geteilt. Wer weniger angespart hat, erhält einen Ausgleich auf sein Vorsorgekonto.
Spartipps
- Frühzeitig vollständigen Überblick über Vermögen und Vorsorge schaffen.
- Vorsorgeausgleich (PK, 3a, AHV-Splitting) genau prüfen.
- Steuerliche und versicherungstechnische Folgen der Trennung einplanen.
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Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
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Wird die Pensionskasse bei Scheidung geteilt?
Ja. Die während der Ehe angesparten PK-Guthaben werden grundsätzlich hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich). Vor der Ehe Angespartes bleibt in der Regel unangetastet.
Muss ich Unterhalt zahlen?
Möglich. Es gibt Kinderunterhalt und allenfalls nachehelichen Unterhalt, abhängig von Einkommen, Betreuung und ehelichen Verhältnissen. Die konkrete Höhe wird individuell festgelegt.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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