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Wie werden Boni und der 13. Monatslohn besteuert?

Kurz beantwortet

Bonus und 13. Monatslohn sind gewöhnlicher Lohn und werden voll als Einkommen besteuert. Weil sie zum Jahreseinkommen addiert werden, unterliegen sie dem Grenzsteuersatz — netto bleibt deshalb spürbar weniger als beim regulären Monatslohn gefühlt wird.

Kategorie: Arbeit·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

Die wichtigsten Zahlen

gewöhnliches Erwerbseinkommen
Steuerlich
Grenzsteuersatz
Massgebender Satz
AHV/IV/EO, ALV, PK — voll
Sozialabgaben
55–75 % des Bruttobetrags
Netto typischerweise

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel zu: Wie werden Boni und der 13. Monatslohn besteuert?
PositionWert
Bonus bruttoCHF 10'000
Sozialabgaben (rund 13 %)−CHF 1'300
Steuern bei 27 % Grenzsatz−CHF 2'350
Netto verbleibendrund CHF 6'350

Warum der Nettoanteil überrascht

Der Bonus fällt oben auf das Jahreseinkommen und wird deshalb mit dem höchsten anwendbaren Satz belastet, nicht mit dem Durchschnittssatz. Dazu kommen die vollen Sozialabgaben. Wer einen Bonus von CHF 10'000 im Voraus verplant, sollte mit rund 60 bis 70 Prozent netto rechnen — der Rest ist bereits verplant, auch wenn die Steuerrechnung erst später kommt.

Die Steuerspitze abfedern

Zwei Massnahmen wirken zuverlässig: die Säule 3a im selben Jahr ausschöpfen und, bei grösseren Beträgen, einen Pensionskassen-Einkauf prüfen. Beide senken das steuerbare Einkommen genau dort, wo der Grenzsteuersatz am höchsten ist. Wichtig ist die Dreijahresfrist beim PK-Einkauf, falls ein Kapitalbezug absehbar ist.

Was mit dem Rest passieren sollte

Der häufigste Fehler ist, den Bruttobetrag zu verplanen und die Steuerrückstellung zu vergessen. Sinnvoll ist die Aufteilung direkt bei Erhalt: Steueranteil auf das Rückstellungskonto, ein Teil in die Vorsorge oder den Notgroschen, ein bewusst definierter Anteil für Konsum. Ohne diese Regel verschwindet der Bonus erfahrungsgemäss vollständig und die Steuerrechnung bleibt.

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Häufige Rückfragen

Wird der 13. Monatslohn anders besteuert als der Bonus?
Nein, beide sind ordentliches Erwerbseinkommen. Der Unterschied ist nur, dass der 13. planbar ist und deshalb leichter budgetiert werden kann.
Fällt bei Quellenbesteuerten mehr an?
Der Quellensteuertarif berücksichtigt Sonderzahlungen, indem er sie auf das Jahr hochrechnet. Auch dort steigt die Belastung entsprechend.
Gilt das auch für Abgangsentschädigungen?
Nicht zwingend. Bei Abfindungen mit Vorsorgecharakter kann eine privilegierte Besteuerung greifen. Die Abgrenzung ist heikel und gehört im Einzelfall abgeklärt.

Grundlagen und Quellen

  • DBG Art. 17 — Einkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitBonus und Gratifikation als steuerbares Einkommen
  • AHVV — Massgebender LohnBeitragspflicht auf Sonderzahlungen

Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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