Wie kündige ich eine Versicherung richtig?
Die ordentliche Kündigung erfolgt meist schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Zusätzlich bestehen Sonderkündigungsrechte bei Prämienerhöhung, nach einem Schadenfall und bei Wegfall des versicherten Risikos.
Die wichtigsten Zahlen
Die Reihenfolge entscheidet
Zuerst die neue Police abschliessen und die Aufnahme bestätigen lassen, danach die alte kündigen. Bei Deckungen mit Gesundheitsprüfung — Zusatzversicherung, Todesfall, Erwerbsunfähigkeit — kann eine Ablehnung sonst eine dauerhafte Lücke erzeugen, die sich nicht mehr schliessen lässt. Bei Sachversicherungen ist das Risiko kleiner, die Reihenfolge aber genauso sinnvoll.
Die Sonderkündigungsrechte kennen
Erhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsausweitung, besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist nach Mitteilung. Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Und wenn das versicherte Risiko wegfällt — etwa beim Verkauf des Autos — endet der Vertrag beziehungsweise kann aufgelöst werden. Diese Rechte werden regelmässig verschenkt, weil sie unbekannt sind.
Die Formalien
Schriftlich, mit Vertragsnummer, gewünschtem Beendigungsdatum und Unterschrift; der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs liegt bei dir, also eingeschrieben oder mit Empfangsbestätigung. Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Und: Automatische Verlängerungsklauseln beachten — ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr.
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- Gilt für die Grundversicherung dasselbe?
- Nein. Die Krankengrundversicherung folgt dem KVG mit Kündigung per Ende November auf den 1. Januar. Zusatzversicherungen folgen dem VVG mit eigenen, meist früheren Fristen.
- Was, wenn ich die Frist verpasse?
- Dann verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein Jahr. Prüfen lohnt sich trotzdem, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht — etwa nach einer Prämienanpassung.
- Kann der Versicherer mir kündigen?
- Ja, insbesondere nach einem Schadenfall, sofern der Vertrag das vorsieht. In der obligatorischen Grundversicherung ist eine Kündigung durch den Versicherer nicht möglich.
Grundlagen und Quellen
- VVG Art. 35a ff. — Kündigung — Ordentliche und ausserordentliche Kündigungsrechte
- KVG Art. 7 — Wechsel des Versicherers — Abweichende Regeln für die Grundversicherung
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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