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Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Kurz beantwortet

Die Grundversicherung kann jährlich per 31. Dezember gekündigt werden, wenn die Kündigung bis spätestens Ende November bei der bisherigen Kasse eingetroffen ist. Bei Modellen mit Standardfranchise besteht zusätzlich ein Kündigungsrecht per Ende Juni.

Kategorie: Krankenkasse·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

Die wichtigsten Zahlen

Eingang bis Ende November
Ordentliche Frist
1. Januar
Wirksam auf
ja, ohne Vorbehalte
Aufnahmepflicht Grundversicherung
eigene Fristen, oft Ende September
Zusatzversicherung

Was in der Kündigung stehen muss

Massgebend ist der Eingang bei der bisherigen Kasse, nicht das Datum des Poststempels — eingeschrieben senden oder das Online-Formular der Kasse nutzen und die Bestätigung aufbewahren. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die neue Kasse den Versicherungsschutz ab dem 1. Januar bestätigt; die alte Kasse darf sonst die Kündigung zurückweisen. Deshalb: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht

Wer im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise versichert ist, kann zusätzlich per Ende Juni mit dreimonatiger Frist kündigen. Bei einer Prämienerhöhung besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist nach Mitteilung. Ausstehende Prämien verhindern allerdings den Wechsel: Solange offene Forderungen bestehen, darf die bisherige Kasse die Entlassung verweigern.

Die Zusatzversicherung ist der Haken

Zusatzversicherungen nach VVG folgen anderen Regeln: eigene Kündigungsfristen, meist per Ende Jahr mit Frist Ende September, und keine Aufnahmepflicht beim neuen Anbieter. Wer die Grundversicherung wechselt, sollte die Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue Aufnahme bestätigt ist — sonst entsteht eine Lücke, die bei veränderter Gesundheit nicht mehr zu schliessen ist.

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Häufige Rückfragen

Kann mich eine Kasse in der Grundversicherung ablehnen?
Nein. In der obligatorischen Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte — unabhängig von Alter und Vorerkrankungen.
Was, wenn ich Prämienausstände habe?
Dann kann die bisherige Kasse den Wechsel blockieren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Der Anspruch auf Leistungen bleibt bestehen, der Wechsel jedoch nicht.
Muss ich Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse haben?
Nein, beide können bei verschiedenen Anbietern laufen. Das erhöht die Flexibilität beim jährlichen Prämienvergleich, weil die Grundversicherung ohne Rücksicht auf die Zusatzversicherung gewechselt werden kann.

Grundlagen und Quellen

  • KVG Art. 7 — Wechsel des VersicherersKündigungsfristen und Bedingungen
  • KVG Art. 4 — Wahl des VersicherersAufnahmepflicht in der Grundversicherung

Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden

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Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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