Wie funktioniert der Selbstbehalt bei der Krankenkasse?
Nach Aufbrauchen der Franchise trägst du 10 Prozent der weiteren Behandlungskosten selbst — höchstens CHF 700 pro Kalenderjahr bei Erwachsenen und CHF 350 bei Kindern. Bei stationärem Aufenthalt kommt ein Spitalbeitrag pro Tag dazu.
Die wichtigsten Zahlen
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Behandlungskosten im Jahr | CHF 6'000 |
| Franchise (gewählt) | CHF 1'000 |
| Selbstbehalt 10 % auf CHF 5'000 | CHF 500 |
| Total selbst getragen | CHF 1'500 |
Die Reihenfolge verstehen
Zuerst zahlst du alle Kosten bis zur Höhe deiner Franchise vollständig selbst. Erst darüber beteiligt sich die Kasse — und du trägst weiterhin 10 Prozent, bis der Jahresplafond von CHF 700 erreicht ist. Danach übernimmt die Kasse die vollen Kosten. Wichtig ist das Kalenderjahr als Rechnungseinheit: Am 1. Januar beginnen Franchise und Selbstbehalt wieder bei null.
Der Jahreswechsel als Planungsfaktor
Wer die Franchise in einem Jahr bereits aufgebraucht hat, sollte planbare Behandlungen möglichst noch im selben Jahr vornehmen lassen — im Januar beginnt die volle Eigenbeteiligung von neuem. Umgekehrt lohnt es sich bei einer im Dezember beginnenden Behandlung zu prüfen, ob der Start in den Januar verschoben werden kann. Diese einfache Terminplanung spart in Einzelfällen über tausend Franken.
Der Spitalbeitrag kommt obendrauf
Bei stationärem Aufenthalt wird zusätzlich zum Selbstbehalt ein Beitrag an die Verpflegungskosten pro Tag erhoben. Er gilt nicht für Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaftsleistungen. Bei längeren Aufenthalten ist er ein spürbarer Posten, der in der Maximalrechnung der Eigenbeteiligung oft vergessen geht.
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- Gilt der Selbstbehalt auch für Medikamente?
- Ja. Bei Originalpräparaten, für die ein günstigeres Generikum existiert, kann der Selbstbehalt zudem erhöht sein — ein Wechsel auf das Generikum senkt die Eigenbeteiligung.
- Gibt es Leistungen ohne Kostenbeteiligung?
- Ja, insbesondere Leistungen bei Mutterschaft sowie bestimmte Präventionsprogramme. Bei Schwangerschaft entfällt die Kostenbeteiligung ab der 13. Woche auch für allgemeine Krankheitskosten.
- Zählt der Selbstbehalt pro Person oder pro Familie?
- Pro Person. Für Kinder derselben Familie gibt es allerdings einen Plafond, sodass die Kostenbeteiligung für mehrere Kinder begrenzt ist.
Grundlagen und Quellen
- KVG Art. 64 — Kostenbeteiligung — Franchise, Selbstbehalt und Höchstbeträge
- KVV Art. 104 — Spitalbeitrag — Tagesbeitrag und Ausnahmen
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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