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Was sind Ergänzungsleistungen?

Kurz beantwortet

Ergänzungsleistungen decken die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen von AHV- und IV-Rentnern. Sie sind ein gesetzlicher Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe — werden aber von einem Teil der Berechtigten nie beantragt.

Kategorie: Ruhestand·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

Die wichtigsten Zahlen

Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe
Rechtsnatur
Anspruch auf AHV- oder IV-Rente
Voraussetzung
anerkannte Ausgaben minus Einnahmen
Berechnung
kantonale Durchführungsstelle
Zuständig

Wie die Berechnung funktioniert

Den anerkannten Ausgaben — Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf, Mietzins bis zu einem Höchstbetrag, Krankenkassen-Durchschnittsprämie und weitere Positionen — werden die anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt: Renten, Erwerbseinkommen, Vermögensertrag und ein Anteil des Vermögens über dem Freibetrag. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, wird die Differenz als jährliche Ergänzungsleistung ausgerichtet.

Warum viele sie nicht beziehen

Die häufigsten Gründe sind fehlendes Wissen über den Anspruch, die falsche Annahme, es handle sich um Sozialhilfe, und die Sorge vor einer Rückzahlungspflicht. Tatsächlich ist es ein Rechtsanspruch aus dem Sozialversicherungsrecht. Eine Rückforderung aus dem Nachlass ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, betrifft aber nur den Nachlass und nicht die Person zu Lebzeiten.

Was zusätzlich vergütet wird

Neben der jährlichen Leistung werden Krankheits- und Behinderungskosten separat vergütet — Zahnarzt, Hilfsmittel, Selbstbehalte, Hilfe zu Hause. Diese Vergütung ist für viele Betroffene finanziell ebenso wichtig wie die laufende Leistung und wird häufig übersehen, weil sie separat beantragt werden muss.

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Häufige Rückfragen

Wo stelle ich den Antrag?
Bei der zuständigen Durchführungsstelle des Wohnkantons, meist der kantonalen Ausgleichskasse oder einer AHV-Zweigstelle in der Wohngemeinde.
Wird mein Vermögen angerechnet?
Ja, über einem Freibetrag wird ein Anteil als Einnahme angerechnet. Auch Vermögen, auf das früher verzichtet wurde, wird berücksichtigt.
Können Ergänzungsleistungen zurückgefordert werden?
Von der berechtigten Person zu Lebzeiten grundsätzlich nicht, sofern die Angaben korrekt waren. Aus dem Nachlass ist eine Rückforderung über einem Freibetrag möglich.

Grundlagen und Quellen

  • ELG — Bundesgesetz über ErgänzungsleistungenAnspruchsvoraussetzungen, anerkannte Ausgaben, Rückerstattung aus dem Nachlass
  • ELV — Verordnung über die ErgänzungsleistungenHöchstbeträge für Mietzins und weitere Positionen

Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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