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Schenkungs-Faustregel (Kinder)

Die Regel in einem Satz

Als Faustregel bei Schenkungen an Kinder: Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen von der Schenkungssteuer befreit oder stark begünstigt — grössere Beträge lassen sich zudem über Jahre staffeln. Wichtig ist, zuerst die eigene Absicherung sicherzustellen und die kantonalen Regeln zu prüfen, die stark variieren.

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📐 Die Faustregel: Direkte Nachkommen meist begünstigt; staffeln & eigene Absicherung zuerst

meist steuerbegünstigt/-befreit
Direkte Nachkommen
Regeln variieren stark
Kantonal
über Jahre staffeln
Grosse Beträge
eigene Absicherung sichern
Zuerst

Rechenbeispiel

PositionWert
Schenkung an eigenes Kindmeist steuerbefreit (kantonal)
Schenkung an Nicht-Verwandteoft hoch besteuert
Grosser Betragüber mehrere Jahre staffeln
Voraussetzungeigene Absicherung sicher

Warum die Faustregel funktioniert

Viele Eltern und Grosseltern möchten die nächste Generation finanziell unterstützen — beim Studium, beim Eigenheim oder als vorgezogenes Erbe. Die Schenkungssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt und richtet sich stark nach dem Verwandtschaftsgrad: Direkte Nachkommen (Kinder, oft auch Enkel) sind in den meisten Kantonen von der Schenkungssteuer befreit oder stark begünstigt, während Schenkungen an entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte hoch besteuert werden können. Diese Begünstigung der direkten Linie macht Schenkungen an die eigenen Kinder steuerlich attraktiv. Bei sehr grossen Beträgen oder in Kantonen mit Freibeträgen kann das Staffeln über mehrere Jahre helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Die Faustregel gibt die Richtung: An die eigenen Kinder kann man meist steuergünstig schenken, sollte aber die konkreten kantonalen Regeln prüfen.

Wo die Faustregel bricht

Der wichtigste Grundsatz vor jeder Schenkung: die eigene lebenslange Absicherung geht vor. Man sollte nie so viel verschenken, dass die eigene Versorgung im Alter (inklusive möglicher Pflegekosten) gefährdet wird — grosszügige Schenkungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass man später selbst auf Unterstützung angewiesen ist, wobei frühere Schenkungen bei Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden können. Zudem sind Schenkungen an Nachkommen erbrechtlich relevant: Sie können ausgleichungs- oder herabsetzungspflichtig sein und die Pflichtteile anderer Erben berühren (siehe Erbvorbezug). Die kantonalen Steuerregeln variieren erheblich — was in einem Kanton steuerfrei ist, kann anderswo anders behandelt werden, und bei Wohnsitz in verschiedenen Kantonen wird es komplex. Bei grösseren Schenkungen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen ist fachliche Beratung wichtig. Die Faustregel ist eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten kantonalen und erbrechtlichen Situation.

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Häufige Fragen

Muss ich auf Schenkungen an meine Kinder Steuern zahlen?

In den meisten Kantonen sind Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder) von der Schenkungssteuer befreit oder stark begünstigt. Die Regeln sind aber kantonal und variieren stark — im Einzelfall prüfen.

Wie kann ich grössere Beträge steueroptimiert verschenken?

Bei Kantonen mit Freibeträgen kann das Staffeln über mehrere Jahre helfen, Freibeträge mehrfach zu nutzen. Vor allem aber gilt: an direkte Nachkommen ist die Schenkung meist ohnehin begünstigt. Kantonale Regeln beachten.

Worauf muss ich bei Schenkungen an Kinder achten?

Zuerst die eigene lebenslange Absicherung sicherstellen (inklusive Pflegekosten). Zudem sind Schenkungen erbrechtlich relevant (Ausgleichung, Pflichtteile). Bei grösseren Beträgen fachliche Beratung einholen.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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