Erbvorbezug-Faustregel
Als Faustregel gilt beim Erbvorbezug (Schenkung zu Lebzeiten): Zuerst die eigene lebenslange Absicherung sicherstellen, dann die Gleichbehandlung der Erben und die Ausgleichspflicht bedenken. Schenkungen an Nachkommen müssen sich die Beschenkten bei der späteren Erbteilung in der Regel anrechnen lassen.
📐 Die Faustregel: Erst eigene Absicherung, dann fair schenken
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Vermögen | eigene Absicherung zuerst |
| Erbvorbezug an Kind A | wird angerechnet |
| Bei Erbteilung | Ausgleich unter Erben |
| Empfehlung | schriftlich dokumentieren |
Warum die Faustregel funktioniert
Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten finanziell helfen — etwa beim Eigenheimkauf. Der Erbvorbezug ist dafür ein gängiges Mittel, birgt aber Fallstricke, die die Faustregel adressiert. Erstens die eigene Absicherung: Man sollte nie so viel verschenken, dass die eigene lebenslange Versorgung (inklusive möglicher Pflegekosten im Alter) gefährdet ist — das eigene Wohl geht vor. Zweitens die Gleichbehandlung und Ausgleichspflicht: Vorbezüge an Nachkommen müssen sich diese bei der späteren Erbteilung in der Regel anrechnen lassen (Ausgleichung), damit die Erben fair behandelt werden. Wer diese Punkte beachtet, vermeidet späteren Streit unter den Erben und finanzielle Not im eigenen Alter.
Wo die Faustregel bricht
Die rechtlichen Details sind komplex und individuell — die Faustregel ersetzt keine Beratung. Ob und wie ein Vorbezug ausgeglichen werden muss, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab: Man kann einen Vorbezug ausdrücklich von der Ausgleichspflicht befreien (im Rahmen der Pflichtteile) oder ihn als anrechenbaren Vorbezug gestalten. Zudem sind Pflichtteile der Erben zu beachten, die man nicht beliebig übergehen kann. Bei grösseren Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen (Patchwork, mehrere Ehen) ist fachliche Beratung durch Notar oder Fachperson wichtig, um Fehler und Streit zu vermeiden. Auch steuerliche Aspekte (Schenkungssteuer, kantonal unterschiedlich) und die AHV-/Ergänzungsleistungs-Problematik bei späterer Bedürftigkeit spielen eine Rolle. Wichtig in jedem Fall: Schenkungen und Vorbezüge schriftlich festhalten, damit später klar ist, was gewollt war.
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Was muss ich beim Erbvorbezug beachten?
Zuerst die eigene lebenslange Absicherung sicherstellen (inklusive Pflegekosten), dann die Gleichbehandlung der Erben und die Ausgleichspflicht bedenken. Und alles schriftlich festhalten.
Muss ein Erbvorbezug später ausgeglichen werden?
In der Regel ja — Vorbezüge an Nachkommen müssen sich diese bei der Erbteilung anrechnen lassen (Ausgleichung), ausser der Vorbezug wurde ausdrücklich davon befreit (im Rahmen der Pflichtteile).
Sollte ich mich beim Erbvorbezug beraten lassen?
Bei grösseren Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen ja — die rechtlichen und steuerlichen Details sind komplex. Ein Notar oder eine Fachperson hilft, Fehler und späteren Streit zu vermeiden.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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