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Versicherung

Unfallversicherung (UVG)

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle von Arbeitnehmenden.

Definition

Die UVG-Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch und wird vom Arbeitgeber abgeschlossen. Sie deckt Heilungskosten, Taggeld und Renten bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und – ab durchschnittlich 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber – auch Nichtberufsunfälle. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle meist der Arbeitnehmer. Wer UVG-versichert ist, kann den Unfalldeckungs-Einschluss bei der Krankenkasse sistieren und so Prämie sparen.

Unfalldeckung nicht doppelt bezahlen

Ein häufiger, unbemerkter Mehrkostenposten: Arbeitnehmende mit UVG-Deckung zahlen oft trotzdem den Unfalleinschluss in der Krankenkasse. Wer mindestens 8 Wochenstunden arbeitet, kann diesen abwählen und spart Prämie. Wichtig: Bei Stellenverlust oder Reduktion unter 8 Stunden muss der Unfalleinschluss in der Krankenkasse wieder aktiviert werden, sonst entsteht eine Deckungslücke. Bei längeren Erwerbspausen die UVG-Abredeversicherung prüfen.

Beispiel aus der Praxis

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch in der Freizeit unfallversichert. Dann lässt sich der Unfalleinschluss in der Krankenkasse abwählen – das senkt die Krankenkassenprämie.

Spartipps

  • Unfalleinschluss in der Krankenkasse abwählen, wenn du UVG-versichert bist – senkt die Prämie.
  • Bei Stellenverlust oder Pensumsreduktion Unfalldeckung wieder einschliessen, um Lücken zu vermeiden.
  • Bei Erwerbspausen die UVG-Abredeversicherung als günstige Übergangslösung prüfen.

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Stand: Januar 2026

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Häufige Fragen zu «Unfallversicherung (UVG)»

Bin ich auch in der Freizeit unfallversichert?

Ja, sofern du durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitest. Dann deckt die UVG auch Nichtberufsunfälle. Bei weniger Stunden gilt nur Berufsunfalldeckung.

Kann ich die Unfalldeckung in der Krankenkasse abwählen?

Ja. Wer über die UVG für Unfälle gedeckt ist, kann den Unfalleinschluss in der Grundversicherung sistieren lassen – das reduziert die Krankenkassenprämie.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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