Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) decken die Lücke, wenn AHV- oder IV-Rente und Einkommen die Existenzkosten nicht decken.
Definition
Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Sie greifen, wenn die Renten der 1. und 2. Säule plus weiteres Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenskosten zu decken. Anspruch haben Bezügerinnen und Bezüger einer AHV- oder IV-Rente. Berechnet wird die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben (inkl. Mietzinsmaximum) und anrechenbaren Einnahmen. EL werden von der kantonalen Ausgleichskasse ausgerichtet.
EL beantragen – viele verzichten zu Unrecht
Studien zeigen, dass ein Teil der Berechtigten EL nicht bezieht, oft aus Unwissen oder falschem Schamgefühl. Dabei sind EL ein verbrieftes Recht. Zur EL gehören neben der laufenden Leistung auch die Vergütung bestimmter Krankheits- und Behinderungskosten sowie häufig eine Befreiung von Radio-/TV-Abgabe und Anspruch auf Prämienverbilligung. Im Zweifel lohnt sich eine Abklärung bei der Ausgleichskasse oder einer Pro-Senectute-/Pro-Infirmis-Beratung.
Beispiel aus der Praxis
Eine Rentnerin mit AHV-Rente und kleiner Pensionskassenrente kommt nicht auf die anerkannten Lebenskosten inklusive Miete. Die EL gleichen die Differenz aus – plus Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Spartipps
- Anspruch aktiv abklären – viele Berechtigte beziehen EL aus Unwissen nicht.
- Mit EL oft auch Befreiung von der Radio-/TV-Abgabe und Prämienverbilligung möglich.
- Krankheits- und Behinderungskosten zur Vergütung bei der EL-Stelle einreichen.
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Stand: Januar 2026
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Sind Ergänzungsleistungen dasselbe wie Sozialhilfe?
Nein. EL sind ein gesetzlicher Anspruch für AHV- und IV-Rentenbeziehende und müssen nicht zurückgezahlt werden, anders als teils bei der Sozialhilfe. Sie ergänzen ungenügende Renten.
Wer hat Anspruch auf EL?
Personen mit AHV- oder IV-Rente, deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Den Antrag stellt man bei der kantonalen EL- bzw. Ausgleichsstelle.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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