13. Monatslohn
Zusätzlicher Monatslohn, der das Jahresgehalt auf 13 Teile verteilt – kein gesetzlicher Anspruch.
Definition
Der 13. Monatslohn ist ein zusätzlicher Lohnbestandteil, meist im Dezember (teils hälftig im Sommer) ausbezahlt. Er ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber vertraglich weit verbreitet. Steuerlich und für AHV/BVG zählt er zum normalen Lohn. Wer ihn als 'Bonus' verkonsumiert, verschenkt Potenzial – sinnvoller ist die Einteilung für Steuern, Notgroschen oder Sparen.
Den 13. Lohn klug einteilen
Weil der 13. Lohn oft im Dezember kommt, ist die Versuchung gross, ihn für Weihnachten und Ferien auszugeben. Wer ihn stattdessen aufteilt – ein Teil für die Steuerrechnung, ein Teil in den Notgroschen oder die Säule 3a – nutzt ihn als finanziellen Hebel. Besonders elegant: den 13. Lohn fest für die jährliche Steuerrechnung reservieren, damit diese nie zur Belastung wird. So wird aus dem vermeintlichen Bonus ein Stabilitätsanker.
Beispiel aus der Praxis
Monatslohn CHF 6'000, 13. Lohn CHF 6'000 im Dezember: Statt für Konsum kann er die Steuerrechnung decken, den Notgroschen auffüllen oder in die Säule 3a fliessen.
Spartipps
- 13. Lohn fest für die Steuerrechnung reservieren statt verkonsumieren.
- Einen Teil in Notgroschen oder Säule 3a lenken.
- Nicht als Extra-Bonus behandeln – er ist Teil des Jahreslohns.
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Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
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Habe ich Anrecht auf einen 13. Monatslohn?
Nur wenn er im Arbeitsvertrag, GAV oder durch betriebliche Übung vereinbart ist. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
Wird der 13. Lohn höher besteuert?
Nein, er wird als Teil des Jahreseinkommens normal besteuert. Bei Quellenbesteuerten kann der Monatsabzug im Auszahlungsmonat höher wirken, gleicht sich aber über das Jahr aus.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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