Wie werden Ehepaare in der Schweiz besteuert?
Ehepaare und eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam veranlagt: Einkommen und Vermögen beider werden zusammengerechnet. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen kann daraus wegen der Progression eine Mehrbelastung gegenüber unverheirateten Paaren entstehen.
Die wichtigsten Zahlen
Wie die gemeinsame Veranlagung wirkt
Beide Einkommen werden addiert und gemeinsam versteuert. Weil der Tarif progressiv ist, kann die Summe in eine deutlich höhere Stufe fallen als zwei getrennte Einkommen. Bund und Kantone federn das mit Verheiratetentarifen, Splitting oder Doppeltarifen unterschiedlich stark ab — der Effekt fällt deshalb je nach Wohnort sehr verschieden aus.
Wann Heirat steuerlich vorteilhaft ist
Bei stark unterschiedlichen Einkommen wirkt die gemeinsame Veranlagung häufig entlastend, weil das höhere Einkommen faktisch mit dem tieferen gemittelt wird. Auch Alleinverdienerhaushalte fahren meist besser. Nachteilig ist die Konstellation zweier hoher, ähnlicher Einkommen — dort entsteht die klassische Mehrbelastung.
Was praktisch daraus folgt
Die Steuerrückstellung wird zur gemeinsamen Position und sollte vom gemeinsamen Konto laufen. Beide haften solidarisch für die gesamte Steuerschuld, unabhängig davon, wer welches Einkommen erzielt hat — das ist bei getrennter Kassenführung ein wichtiger Punkt. Bei Trennung endet die gemeinsame Veranlagung, massgebend ist der Zustand am Ende der Steuerperiode.
Gemeinsame Steuerrückstellung
Mit dem Family-Plan führt ihr die Steuerrückstellung gemeinsam — inklusive Sicht auf beide Einkommen und die effektive Belastung.
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- Lohnt sich das Heiratsjahr zu planen?
- Massgebend ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode: Wer im Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr gemeinsam veranlagt. Bei erwarteter Mehrbelastung kann eine Verschiebung ins Folgejahr relevant sein.
- Was gilt bei Konkubinat?
- Konkubinatspaare werden getrennt veranlagt, jeder für sich. Bei gemeinsamen Kindern gelten für Kinderabzüge und Tarife besondere Regeln, die kantonal unterschiedlich ausgestaltet sind.
- Wie wirkt sich die Heirat auf die AHV aus?
- Ehepaarrenten sind plafoniert auf 150 Prozent der Maximalrente, was gegenüber zwei Einzelrenten eine Kürzung bedeuten kann. Dafür bestehen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen.
Grundlagen und Quellen
- DBG Art. 9 — Ehegatten, Kinder unter elterlicher Sorge — Gemeinsame Veranlagung und Faktorenaddition
- DBG Art. 36 Abs. 2 — Tarif für Ehegatten — Verheiratetentarif zur Milderung der Progression
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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