Wie viel Kinderzulagen bekomme ich?
Kinderzulagen sind kantonal geregelt, der Bund schreibt Mindestansätze pro Kind und Monat für Kinder- und Ausbildungszulagen vor. Der Anspruch läuft in der Regel über den Arbeitgeber und muss aktiv geltend gemacht werden.
Die wichtigsten Zahlen
Wer Anspruch hat
Anspruch haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Pro Kind wird die Zulage nur einmal ausgerichtet. Sind beide Eltern erwerbstätig, gelten gesetzliche Prioritätsregeln — massgebend sind unter anderem die elterliche Sorge, der Wohnsitz des Kindes und die Höhe des Einkommens. Bei unterschiedlichen kantonalen Ansätzen kann eine Differenzzahlung bestehen.
Der häufigste Fehler
Die Zulage wird nicht automatisch ausgerichtet, sondern muss beim Arbeitgeber beziehungsweise bei der Familienausgleichskasse beantragt werden. Bei einem Stellenwechsel, einer Geburt oder dem Übergang von der Kinder- zur Ausbildungszulage geht das regelmässig vergessen. Nachzahlungen sind rückwirkend möglich, aber zeitlich befristet — deshalb gehört die Prüfung in jede Veränderung der Familien- oder Arbeitssituation.
Die Ausbildungszulage nicht verpassen
Ab dem 16. Geburtstag wird bei Kindern in Ausbildung die höhere Ausbildungszulage ausgerichtet, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine Ausbildungsbestätigung. Wer sie nicht einreicht, erhält weiterhin die tiefere Kinderzulage oder verliert den Anspruch ganz.
Ansprüche im Blick behalten
BudgetHub erinnert bei Familienereignissen an die Prüfung von Zulagen und Subventionen — der häufigste ungenutzte Anspruch.
BudgetHub kostenlos testen →Häufige Rückfragen
- Sind Kinderzulagen steuerbar?
- Ja, sie gehören zum steuerbaren Einkommen. Sie erhöhen das Nettoeinkommen, aber nicht in voller Höhe nach Steuern.
- Was gilt bei getrennten Eltern?
- Es gelten Prioritätsregeln; in der Regel hat der Elternteil Anspruch, bei dem das Kind lebt. Die Zulage ist für das Kind bestimmt und wird bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt.
- Bekomme ich Zulagen als Selbständiger?
- Ja, Selbständigerwerbende sind seit der Gesetzesrevision ebenfalls anspruchsberechtigt und müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen.
Grundlagen und Quellen
- FamZG — Familienzulagengesetz — Mindestansätze, Anspruchsberechtigung, Prioritätsregeln
- Kantonale Familienausgleichskassen — Kantonale Ansätze über dem Bundesminimum
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
Mehr erfahren →