Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?
Eine Fristverlängerung wird von den meisten Steuerämtern auf Antrag problemlos gewährt. Wer gar nicht reagiert, erhält eine kostenpflichtige Mahnung und schliesslich eine Ermessensveranlagung, bei der die Behörde schätzt — in aller Regel zu deinen Ungunsten.
Die wichtigsten Zahlen
Der einfache Weg: Fristverlängerung
Praktisch alle Kantone bieten eine Fristverlängerung an, häufig direkt online mit wenigen Klicks und ohne Begründung. Eine erste Verlängerung um mehrere Monate ist die Regel, weitere sind oft gegen Gebühr möglich. Wer die Erklärung nicht rechtzeitig fertig hat, sollte diesen Weg nutzen, statt die Frist verstreichen zu lassen — der Aufwand liegt bei wenigen Minuten.
Warum die Ermessensveranlagung teuer ist
Bleibt die Erklärung aus, schätzt die Behörde Einkommen und Vermögen. Sie tut das bewusst vorsichtig zu ihren Gunsten, weil sonst ein Anreiz zur Nichtabgabe bestünde. Abzüge, auf die du Anspruch hättest, werden dabei nicht oder nur pauschal berücksichtigt. Eine Einsprache ist möglich, verlangt aber den Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit — die Beweislast kehrt sich um.
Was zusätzlich droht
Neben Mahngebühren können Ordnungsbussen ausgesprochen werden. Wird die Ermessensveranlagung rechtskräftig, gilt sie als Grundlage für den Bezug, inklusive Verzugszinsen und Betreibung bei Nichtzahlung. Der Aufwand, das nachträglich zu korrigieren, übersteigt den Aufwand für die rechtzeitige Erklärung um ein Vielfaches.
Steuertermine im Blick
BudgetHub erinnert an Abgabe- und Zahlungsfristen — die beiden Termine, die am häufigsten unnötig Geld kosten.
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- Kann ich die Frist mehrmals verlängern?
- In vielen Kantonen ja, teilweise gegen Gebühr und bis zu einem definierten Endtermin im Jahr. Die Bedingungen stehen auf der Website des kantonalen Steueramts.
- Was tun, wenn schon eine Ermessensveranlagung vorliegt?
- Innerhalb der Einsprachefrist Einsprache erheben und die vollständige Steuererklärung nachreichen. Nach Ablauf der Frist wird eine Korrektur sehr schwierig.
- Betrifft das auch die Zahlung?
- Nein, die Zahlungsfrist ist unabhängig von der Abgabefrist. Wer die Erklärung verlängert, muss trotzdem die Akontozahlungen leisten.
Grundlagen und Quellen
- DBG Art. 130 Abs. 2 — Ermessensveranlagung — Voraussetzungen und Beweislast bei Einsprache
- DBG Art. 174 — Verletzung von Verfahrenspflichten — Bussen bei Nichtabgabe
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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