Was ist Prämienverbilligung und wer bekommt sie?
Die Prämienverbilligung ist ein kantonaler Zuschuss an die Krankenkassenprämie für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Anspruch, Höhe und Antragsverfahren sind kantonal geregelt — in manchen Kantonen wird sie automatisch geprüft, in anderen muss sie beantragt werden.
Die wichtigsten Zahlen
Wer typischerweise Anspruch hat
Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Personen in Ausbildung, Teilzeiterwerbstätige und Rentnerhaushalte mit tiefem Einkommen. Die Grenzen sind kantonal sehr unterschiedlich — in einigen Kantonen erhalten auch Haushalte mit mittlerem Einkommen und mehreren Kindern noch Beiträge. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sehen mehrere Kantone eigene, grosszügigere Regeln vor.
Warum viele Anspruchsberechtigte leer ausgehen
In Kantonen ohne automatische Prüfung muss ein Gesuch eingereicht werden, oft bis zu einer festen Frist im Jahr. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch für dieses Jahr vollständig — auch bei nachgewiesener Berechtigung. Dazu kommt, dass sich die Situation ändern kann: Eine Pensumsreduktion, ein Kind oder eine Trennung kann den Anspruch neu begründen, ohne dass die Behörde davon erfährt.
Was du konkret prüfen solltest
Suche die Website der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder Ausgleichskasse deines Wohnkantons und prüfe die aktuellen Einkommensgrenzen und Fristen. Massgebend ist meist das steuerbare Einkommen einer bestimmten Steuerperiode plus ein Vermögensanteil. Die Prüfung dauert wenige Minuten und lohnt sich in jedem Jahr, in dem sich Einkommen oder Haushaltsgrösse verändert haben.
Ansprüche jährlich prüfen
BudgetHub erinnert dich an die jährliche Prüfung von Prämienverbilligung und anderen Ansprüchen — sie geht sonst zuverlässig vergessen.
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- Bekomme ich das Geld ausbezahlt?
- In den meisten Kantonen wird der Betrag direkt an die Krankenkasse überwiesen und mit der Prämie verrechnet. Ausbezahlt wird selten.
- Zählt Vermögen mit?
- Ja, in fast allen Kantonen wird ein Anteil des Vermögens zum massgebenden Einkommen hinzugerechnet. Die Höhe des Anteils und allfällige Freibeträge sind kantonal geregelt.
- Kann ich rückwirkend beantragen?
- In der Regel nicht. Verpasste Fristen führen zum Verlust des Anspruchs für das betreffende Jahr — genau deshalb gehört die Prüfung in die jährliche Budgetrunde.
Grundlagen und Quellen
- KVG Art. 65 — Prämienverbilligung durch die Kantone — Bundesrechtlicher Rahmen, kantonale Ausgestaltung
- Kantonale Sozialversicherungsanstalten — Einkommensgrenzen und Fristen je Kanton
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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