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Was ist Prämienverbilligung und wer bekommt sie?

Kurz beantwortet

Die Prämienverbilligung ist ein kantonaler Zuschuss an die Krankenkassenprämie für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Anspruch, Höhe und Antragsverfahren sind kantonal geregelt — in manchen Kantonen wird sie automatisch geprüft, in anderen muss sie beantragt werden.

Kategorie: Krankenkasse·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

Die wichtigsten Zahlen

Kanton, nicht Bund
Zuständig
steuerbares Einkommen und Vermögen
Massgebend
je nach Kanton automatisch oder auf Gesuch
Antrag
Anspruch ungeprüft gelassen
Häufiger Fehler

Wer typischerweise Anspruch hat

Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Personen in Ausbildung, Teilzeiterwerbstätige und Rentnerhaushalte mit tiefem Einkommen. Die Grenzen sind kantonal sehr unterschiedlich — in einigen Kantonen erhalten auch Haushalte mit mittlerem Einkommen und mehreren Kindern noch Beiträge. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sehen mehrere Kantone eigene, grosszügigere Regeln vor.

Warum viele Anspruchsberechtigte leer ausgehen

In Kantonen ohne automatische Prüfung muss ein Gesuch eingereicht werden, oft bis zu einer festen Frist im Jahr. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch für dieses Jahr vollständig — auch bei nachgewiesener Berechtigung. Dazu kommt, dass sich die Situation ändern kann: Eine Pensumsreduktion, ein Kind oder eine Trennung kann den Anspruch neu begründen, ohne dass die Behörde davon erfährt.

Was du konkret prüfen solltest

Suche die Website der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder Ausgleichskasse deines Wohnkantons und prüfe die aktuellen Einkommensgrenzen und Fristen. Massgebend ist meist das steuerbare Einkommen einer bestimmten Steuerperiode plus ein Vermögensanteil. Die Prüfung dauert wenige Minuten und lohnt sich in jedem Jahr, in dem sich Einkommen oder Haushaltsgrösse verändert haben.

Ansprüche jährlich prüfen

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Häufige Rückfragen

Bekomme ich das Geld ausbezahlt?
In den meisten Kantonen wird der Betrag direkt an die Krankenkasse überwiesen und mit der Prämie verrechnet. Ausbezahlt wird selten.
Zählt Vermögen mit?
Ja, in fast allen Kantonen wird ein Anteil des Vermögens zum massgebenden Einkommen hinzugerechnet. Die Höhe des Anteils und allfällige Freibeträge sind kantonal geregelt.
Kann ich rückwirkend beantragen?
In der Regel nicht. Verpasste Fristen führen zum Verlust des Anspruchs für das betreffende Jahr — genau deshalb gehört die Prüfung in die jährliche Budgetrunde.

Grundlagen und Quellen

  • KVG Art. 65 — Prämienverbilligung durch die KantoneBundesrechtlicher Rahmen, kantonale Ausgestaltung
  • Kantonale SozialversicherungsanstaltenEinkommensgrenzen und Fristen je Kanton

Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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