Was ist die Verrechnungssteuer und hole ich sie zurück?
Die Verrechnungssteuer beträgt 35 Prozent und wird auf Zinsen und Dividenden aus Schweizer Quellen direkt abgezogen. Wer die Erträge in der Steuererklärung korrekt deklariert und Wohnsitz in der Schweiz hat, erhält den vollen Betrag zurück.
Die wichtigsten Zahlen
Warum es die Steuer gibt
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer: Sie soll verhindern, dass Kapitalerträge nicht deklariert werden. Wer sie zurückfordern will, muss den zugrunde liegenden Ertrag zwingend in der Steuererklärung angeben. Für ehrliche Steuerpflichtige ist sie damit ein reiner Liquiditätseffekt — das Geld kommt zurück, aber erst mit der Veranlagung, also oft über ein Jahr später.
So funktioniert die Rückerstattung
Die Erträge werden im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt; die Rückerstattung erfolgt automatisch über die Veranlagung, meist durch Verrechnung mit der Steuerrechnung. Grundlage ist der Steuerauszug der Bank, den die meisten Schweizer Institute jährlich liefern. Wer keinen Steuerauszug erhält, muss die Erträge selbst zusammenstellen — ein häufiger Grund für Fehler bei ausländischen Depots.
Wann sie verloren geht
Der Anspruch verwirkt, wenn die Erträge nicht ordnungsgemäss deklariert werden, und er verjährt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit. Bei ausländischem Wohnsitz richtet sich die Rückerstattung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und ist oft nur teilweise möglich. Wer Konten vergisst zu deklarieren, verliert also nicht nur die Rückerstattung, sondern riskiert zusätzlich ein Nachsteuerverfahren.
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- Gilt sie auch für ausländische Aktien?
- Nein, die schweizerische Verrechnungssteuer betrifft Schweizer Quellen. Auf ausländische Dividenden fällt die dortige Quellensteuer an, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen teilweise angerechnet oder zurückgefordert werden kann.
- Muss ich einen separaten Antrag stellen?
- Bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der Regel nicht — die Deklaration in der Steuererklärung genügt.
- Wird sie auf Sparkonten abgezogen?
- Ja, auf Zinsen ab einem gesetzlichen Mindestbetrag pro Jahr. Bei sehr tiefen Zinsen wird sie deshalb oft gar nicht erhoben.
Grundlagen und Quellen
- VStG — Verrechnungssteuergesetz — Satz, Erhebung und Rückerstattungsanspruch
- VStG Art. 32 — Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs — Dreijahresfrist
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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