Was ändert sich finanziell bei der Pensionierung?
Mit der Pensionierung sinkt das Einkommen auf typischerweise 60 bis 70 Prozent, gleichzeitig entfallen Berufsauslagen, Pendlerkosten sowie AHV- und Pensionskassenbeiträge. Steuerlich verschiebt sich einiges — und Gesundheitskosten steigen mittelfristig.
Die wichtigsten Zahlen
Was wegfällt
Beiträge an AHV, ALV und Pensionskasse — allein das sind oft 12 bis 15 Prozent des Bruttolohnes. Dazu Pendlerkosten, auswärtige Verpflegung, Berufskleidung, Weiterbildung und in vielen Fällen die Kinderkosten. Ein Teil der Einkommenseinbusse wird dadurch kompensiert; deshalb ist die 80-Prozent-Regel für den Bedarf realistischer als eine 100-Prozent-Annahme.
Was steuerlich passiert
Renten aus AHV und Pensionskasse sind vollständig als Einkommen steuerbar. Gleichzeitig fallen wichtige Abzüge weg: Berufsauslagen, Pensionskassenbeiträge und in der Regel die Säule 3a. Bei abbezahltem Wohneigentum bleibt der Eigenmietwert steuerbar, während die abziehbaren Schuldzinsen kleiner werden. Die Steuerbelastung sinkt deshalb oft weniger stark als das Einkommen.
Was neu geplant werden muss
Der Zahlungsrhythmus ändert sich: Renten kommen monatlich, Kapitalbezüge einmalig — und daraus muss ein Budget für Jahrzehnte werden. Die Krankenkasse bleibt in voller Höhe bestehen, und Gesundheitskosten steigen mittelfristig. Sinnvoll ist, im ersten Rentenjahr das Budget neu aufzusetzen statt das alte fortzuschreiben; die Struktur ist eine andere.
Budget neu aufsetzen
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- Muss ich weiterhin AHV-Beiträge zahlen?
- Nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht mehr auf Renteneinkommen. Wer weiterarbeitet, zahlt auf dem Erwerbseinkommen über einem Freibetrag weiter.
- Kann ich weiterhin in die Säule 3a einzahlen?
- Nur solange ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen besteht, in der Regel längstens fünf Jahre über das Rentenalter hinaus.
- Sinkt die Krankenkassenprämie im Alter?
- Nein. Die Prämien der Grundversicherung sind ab 26 altersunabhängig; sinken kann nur der Betrag durch Kassen-, Modell- oder Franchisewechsel und allenfalls Prämienverbilligung.
Grundlagen und Quellen
- AHVG Art. 4 und 6quater — Beitragspflicht im Rentenalter — Freibetrag für erwerbstätige Rentner
- DBG Art. 22 — Einkünfte aus Vorsorge — Volle Steuerbarkeit von Renten
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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