Kann ich die Miete senken, wenn der Referenzzinssatz sinkt?
Ja. Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kannst du eine Mietzinssenkung verlangen — schriftlich, auf den nächsten Kündigungstermin und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Vermieter darf allerdings Teuerung und gestiegene Kosten gegenrechnen.
Die wichtigsten Zahlen
Der Anspruch entsteht nicht automatisch
Eine Senkung des Referenzzinssatzes führt nicht von selbst zu einer tieferen Miete — du musst sie verlangen. Das Gesuch erfolgt schriftlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist und auf den nächsten Kündigungstermin. Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zu antworten; reagiert er nicht oder lehnt er ab, kann innerhalb von 30 Tagen die Schlichtungsbehörde angerufen werden.
Was der Vermieter gegenrechnen darf
Er kann die seit der letzten Mietzinsfestsetzung aufgelaufene Teuerung im zulässigen Umfang, gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten sowie allfällige wertvermehrende Investitionen entgegenhalten. Diese Gegenrechnung ist legitim und reduziert die Senkung oft, hebt sie aber selten vollständig auf. Entscheidend ist, dass der Vermieter diese Positionen konkret belegt und nicht bloss behauptet.
Der wichtigste Punkt: den Ausgangswert kennen
Massgebend ist der Referenzzinssatz, der bei der letzten Mietzinsfestsetzung galt — nicht der historische Höchststand. Wer 2019 eingezogen ist, vergleicht mit dem damaligen Satz. Diese Angabe steht im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung. Ohne diesen Ausgangswert lässt sich der Anspruch nicht beziffern, und das Gesuch bleibt unbegründet.
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- Wie viel bringt ein Viertelprozentpunkt?
- Eine Senkung des Referenzzinssatzes um einen Viertelprozentpunkt entspricht nach Verordnung einem definierten prozentualen Senkungsanspruch auf den Nettomietzins. Der genaue Umfang ergibt sich aus der VMWG.
- Riskiere ich eine Kündigung?
- Eine Kündigung als Reaktion auf ein berechtigtes Senkungsbegehren ist missbräuchlich und anfechtbar. Nach einem Schlichtungsverfahren besteht zudem ein dreijähriger Kündigungsschutz.
- Wo finde ich den aktuellen Referenzzinssatz?
- Das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht ihn quartalsweise. Er ist für die ganze Schweiz einheitlich.
Grundlagen und Quellen
- OR Art. 270a — Herabsetzung des Mietzinses — Anspruch, Verfahren und Fristen
- VMWG Art. 13 — Hypothekarzinse — Umrechnung der Referenzzinssatzänderung in Mietzinsanpassungen
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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