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Kann ich die Miete senken, wenn der Referenzzinssatz sinkt?

Kurz beantwortet

Ja. Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kannst du eine Mietzinssenkung verlangen — schriftlich, auf den nächsten Kündigungstermin und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Vermieter darf allerdings Teuerung und gestiegene Kosten gegenrechnen.

Kategorie: Wohnen·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

Die wichtigsten Zahlen

bei gesunkenem Referenzzinssatz
Anspruch
schriftliches Gesuch
Form
nächster Kündigungstermin
Termin
30 Tage
Antwortfrist Vermieter

Der Anspruch entsteht nicht automatisch

Eine Senkung des Referenzzinssatzes führt nicht von selbst zu einer tieferen Miete — du musst sie verlangen. Das Gesuch erfolgt schriftlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist und auf den nächsten Kündigungstermin. Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zu antworten; reagiert er nicht oder lehnt er ab, kann innerhalb von 30 Tagen die Schlichtungsbehörde angerufen werden.

Was der Vermieter gegenrechnen darf

Er kann die seit der letzten Mietzinsfestsetzung aufgelaufene Teuerung im zulässigen Umfang, gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten sowie allfällige wertvermehrende Investitionen entgegenhalten. Diese Gegenrechnung ist legitim und reduziert die Senkung oft, hebt sie aber selten vollständig auf. Entscheidend ist, dass der Vermieter diese Positionen konkret belegt und nicht bloss behauptet.

Der wichtigste Punkt: den Ausgangswert kennen

Massgebend ist der Referenzzinssatz, der bei der letzten Mietzinsfestsetzung galt — nicht der historische Höchststand. Wer 2019 eingezogen ist, vergleicht mit dem damaligen Satz. Diese Angabe steht im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung. Ohne diesen Ausgangswert lässt sich der Anspruch nicht beziffern, und das Gesuch bleibt unbegründet.

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Häufige Rückfragen

Wie viel bringt ein Viertelprozentpunkt?
Eine Senkung des Referenzzinssatzes um einen Viertelprozentpunkt entspricht nach Verordnung einem definierten prozentualen Senkungsanspruch auf den Nettomietzins. Der genaue Umfang ergibt sich aus der VMWG.
Riskiere ich eine Kündigung?
Eine Kündigung als Reaktion auf ein berechtigtes Senkungsbegehren ist missbräuchlich und anfechtbar. Nach einem Schlichtungsverfahren besteht zudem ein dreijähriger Kündigungsschutz.
Wo finde ich den aktuellen Referenzzinssatz?
Das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht ihn quartalsweise. Er ist für die ganze Schweiz einheitlich.

Grundlagen und Quellen

  • OR Art. 270a — Herabsetzung des MietzinsesAnspruch, Verfahren und Fristen
  • VMWG Art. 13 — HypothekarzinseUmrechnung der Referenzzinssatzänderung in Mietzinsanpassungen

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Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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